2.11. Am 11. Juli 2024 reichte der Vater seine Stellungnahme zu den Eheschutzanträgen der Beschwerdeführerin ein (act. 39 ff. in SF.2024.18) und beantragte unter anderem, die alleinige Obhut über die Betroffene für die Dauer der Trennung, den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Beschwerdeführerin (superprovisorischer Antrag) sowie die Berechtigung, den Wohnsitz zusammen mit der Betroffenen in den Kanton R._____ zu verlegen (superprovisorischer Antrag).