7. Der Mutter, A._____, wird gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, dass sie zusammen mit C._____ die Schweiz nicht verlassen darf. -5- 8. Der Mutter, A._____, wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird Rechtsanwältin Barbara Lind […] eingesetzt. 9. Der am 16. Juni 2024 erteilte Abklärungsauftrag an die Gemeinde Q._____ bzw. durch die Fachstelle E._____, wird zurückgezogen. 10. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."