2. 2.1. Für C._____ wird eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB per 9. Juli 2024 errichtet. 2.2. Der Aufgabenbereich der Beistandschaft umfasst das Folgende: • Den Eltern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. • Den Kontakt zwischen Mutter und Tochter zu organisieren • Die Kita zu instruieren, wem das Kind zu übergeben ist und über den Besuchsplan zu informieren. • Mit den Eltern die Übergaben an einem neutralen Ort sowie einen Besuchsplan auszuarbeiten mit folgenden Modalitäten: