2.4. Mit Schreiben vom 16. Juni 2024 beauftragte das Familiengericht als KESB die Gemeinde Q._____ damit, eine Abklärung durch die Fachstelle E._____ betreffend die Betroffene und ihre Eltern zu veranlassen (act. 65 f. in KEMN.2024.302). 2.5. Nachdem die Beschwerdeführerin am 18. Juni 2024 zum wiederholten Male am Schalter des Bezirksgerichts Rheinfelden vorgesprochen hatte, wurde sie von einer Fachrichterin des Familiengerichts als KESB angehört (act. 71 ff. in KEMN.2024.302). 2.6. Mit Eingabe vom 26. Juni 2024 ersuchte die Beschwerdeführerin das Familiengericht als KESB um Erlass superprovisorischer Massnahmen (act. 90 ff. in KEMN.2024.302).