gleichzeitig teilte er mit, dass er entschieden habe, ein Eheschutzverfahren zu veranlassen und stellte die Einreichung der entsprechenden Anträge für die nächsten Tage in Aussicht (act. 1 in SF.2024.18). In der Folge eröffnete das Präsidium des Familiengerichts Rheinfelden (nachfolgend: Präsidium des Familiengerichts als Eheschutzgericht) gleichentags ein summarisches Verfahren betreffend Verlängerung der Wegweisung (SF.2024.18) und verfügte superprovisorisch ein Betretungsverbot -3- betreffend die eheliche Wohnung zu Lasten der Beschwerdeführerin (Verfügung vom 13. Juni 2024, SF.2024.18).