2.4. Vorliegend versuchte der Gerichtspräsident des Familiengerichts Zofingen erstmals mit seinem Schreiben vom 5. August 2024, mit welchem er eine einvernehmliche Elternberatung oder eine (Familien-)Mediation empfahl, auf den Konflikt einzuwirken. Diese Reaktion mehr als 4 Monate nach der ersten Eingabe des Beschwerdeführers erscheint auch in Anbetracht dessen, dass vier Monate im Zeitempfinden des zum damaligen Zeitpunkt 5-jährigen Betroffenen eine lange Zeitspanne bedeuten, als verspätet.