in KEMN.2024.281/282/283). Da die ausserfamiliäre Platzierung im Kindesschutz zu den schwerwiegendsten Ereignissen für Kinder und deren Familien gehört (KOKES Praxisanleitung Kindesschutzrecht, 2017, N. 17.1), greift die Umwandlung einer Notfallplatzierung zu einer langfristigen und unbefristeten Fremdplatzierung zweifelsfrei besonders stark in die Rechtsposition der betroffenen Familien ein. Dies insbesondere auch deshalb, weil es als Alternative zu einer Umplatzierung häufig die Wiederherstellung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu prüfen gilt. Überdies kann der Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder die Eltern in der Wahrnehmung -8-