„2. Das Gesuch um Einsetzung von MLaw B._____. Rechtsanwalt, als unentgeltlicher Vertreter wird gutgeheissen.“ 2.2. Das Gesuch um URP sei zufolge Obsiegens des Beschwerdeführers als Gegenstandslos vom Protokoll abzuschreiben. 2.3. Es sei dem Anwalt des Beschwerdeführers eine Parteientschädigung in Höhe von CHF 2'199.00 auszurichten. 2.4. Die Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. Eventualbegehren