308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet. Mit Entscheid des Familiengerichts Zofingen vom 10. Januar 2023 (KEMN.2022.726/727) wurde zudem eine Weisung nach Art. 307 ZGB erlassen. Die Führung der genannten Kindesschutzmassnahmen wurde mit Entscheid vom 2. März 2023 (KEZW.2023.8/9) zuständigkeitshalber durch das Familiengericht Aarau übernommen.