a) Die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten; b) Das Besuchsrecht zwischen B._____ und seinem Vater in Zusammenarbeit mit der Mutter zu koordinieren und die Begleitung zu organisieren (inkl. Finanzierung); c) Die Kommunikation zwischen den Eltern zu unterstützen; d) Bei in Bezug auf das Kindswohl auftretenden Schwierigkeiten im Rahmen der Besuchskontakte zwischen dem Vater und B._____ entsprechende Anträge an die zuständige Kindesschutzbehörde zu stellen, insbesondere wenn eine Besuchsrechtsstufe nicht zufriedenstellend verläuft oder der Beziehungsaufbau zwischen dem Vater und B._