3.7. Im Anschluss an diese Stufe ist der Vater berechtigt zu erklären, den Betroffenen jedes zweite Wochenende von Samstag, 10.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr, mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Betroffene voraussichtlich rund sechs Jahre alt sein. Allfällige Trennungsängste können in dieser Zeit allmählich abgebaut werden und der Betroffene gewöhnt sich zudem an den Wechsel zwischen den Haushalten alle zwei Wochen.