3.6. Anschliessend ist der Besuchskontakt während neun Monaten alle zwei Wochen auf einen ganzen Tag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr festzulegen. Der ganztägige Besuchskontakt ermöglicht dem Vater eine gewisse Flexibilität in der Gestaltung des Besuchstages und dem Betroffenen, sich an den Aufenthaltsort beim Vater zu gewöhnen und den Vater als weitere Bezugsperson wahrzunehmen. Zudem erhält der Vater durch das ganztätige Besuchsrecht einen Einblick in den Alltag, in bestimmte Routinen oder in Freizeitaktivitäten des Betroffenen. Die Rückkehr am Abend in seine gewohnte Umgebung bietet dem Betroffenen in dieser Zeitspanne eine gewisse Stabilität.