Der begleitete Umgang ermöglicht diesbezüglich eine Beobachtung des Verhaltens des Vaters während den Besuchskontakten. Damit kann sichergestellt werden, dass der Betroffene keiner emotionalen Belastung durch den Cannabiskonsum des Vaters ausgesetzt ist. Sollte sich ein unkontrollierter Drogenkonsum des Vaters zeigen, der seine Fähigkeit zur Betreuung des Betroffenen einschränkt, kann im Rahmen des begleiteten Besuchsrechts unmittelbar darauf reagiert werden.