Während den begleiteten Besuchskontakten können mit der Aufsicht einer Drittperson allfällig vom Betroffenen erlebte Stressmomente gemildert und entsprechende Unsicherheiten des Beschwerdeführers diesbezüglich abgebaut werden. Der Vater lernt im begleiteten Rahmen, sich auf den Betroffenen einzulassen und auf seine Bedürfnisse einzugehen. Des Weiteren kann auch mit Blick auf den regelmässigen Cannabiskonsum des Vaters (act. 17, KEMN.2023.204) eine Gefährdung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden. Der begleitete Umgang ermöglicht diesbezüglich eine Beobachtung des Verhaltens des Vaters während den Besuchskontakten.