Durch die fehlende Vater- Sohn-Beziehung hat der Vater kaum Einblick in das Leben des Betroffenen und kennt dessen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Wünsche nicht. Er vermag als Sorgerechtsinhaber deshalb sein Sorgerecht nicht in einer effektiven Weise auszuüben und pflichtgemässe Entscheidungen zum Wohle des Betroffenen zu treffen. Abgesehen davon ist angesichts der gegebenen Konfliktsituation zwischen den Eltern davon auszugehen, dass eine zukünftige Konsensfindung nicht immer einfach bzw. möglich wäre, was zu Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen oder behördlichen Stichentscheiden führen könnte.