Die Voraussetzungen für die Belassung des alleinigen Sorgerechts wurden vom Bundesgericht etwa bejaht, wenn das Kind zum nicht sorgeberechtigten Elternteil seit etlichen Jahren keinen Kontakt mehr hatte, sei es dass die ablehnende Haltung des 15-jährigen Kindes zur vollständigen Blockade des sorgeberechtigten Elternteils hinzutrat oder dass der nicht sorgeberechtigte Vater zufolge kompletter mütterlicher Blockade seit Jahren vollständig aus dem Leben der inzwischen 6-jährigen Tochter ausgeschlossen war (Urteil des Bundesgerichts 5A_186/2016 vom 2. Mai 2016 E. 4).