4.4. Dem Beistand wird aufgetragen, dem Familiengericht innert 20 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids die Ernennungsurkunde zu retournieren. 5. Die übrigen Anträge werden abgewiesen. 6. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–, werden den Kindseltern je zur Hälfte mit Fr. 500.– auferlegt. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."