Das Besuchsrecht findet bis auf Weiteres in Begleitung einer Drittperson statt, dies bis der Vater mit einem Kleinkind alleine umgehen kann und bis zwischen Vater und Kind eine Beziehung entstanden ist. Während dieser Dauer findet das Besuchsrecht stundenweise statt. Falls möglich finden nach vier bis sechs Monaten (je nach Empfehlung der Beistandsperson) unbegleitete Besuche von vorerst vier Stunden pro Woche statt und nach weiteren vier Monaten einen Tag jedes zweite Wochenende oder bei Schichtarbeit allfällig auch unter der Woche. Phase 2 Der Vater betreut B._____ jedes zweite Wochenende von Samstag, 09.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr.