" 1. Der Antrag der Kindsmutter auf Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge über den gemeinsamen Sohn B._____, geboren am tt.mm. 2021, wird abgewiesen. Die elterliche Sorge über B._____ kommt weiterhin beiden Eltern gemeinsam zu. 2. 2.1. Der Antrag der Kindsmutter auf Sistierung des Besuchsrechts zwischen dem Kindsvater und B._____ wird abgewiesen. 2.2. Das mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Q._____ vom 11. Januar 2022 festgelegte Besuchsrecht zwischen Kindsvater und B._____ wird wie folgt geändert: Phase 1 (unverändert) -3-