§ 34 Abs. 1 und 3 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung [SAR 155.617]). Eine Herausgabe ist somit auch in dieser Hinsicht nicht vorgesehen. 2. 2.1. Gegenstand des angefochtenen Entscheids ist die Übertragung des Mandats auf die Berufsbeiständin E._____ per 1. November 2023.