Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Mit Entscheid vom 19. Juni 2024 (KEKV.2023.55) wies das Familiengericht Muri den Antrag von A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) auf Änderung des Besuchsrechts zwischen C._____, geboren am tt.mm. 2015, sowie B._____ (nachfolgend: Vater) ab. 2. Mit Eingabe vom 1. Juli 2024 an das Obergericht des Kantons Aargau, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, begehrte die Beschwerdeführerin sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 19. Juni 2024 sowie die Neuregelung des Besuchsrechts. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: