In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist diese Phase auf neun Monate festzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass sich in dieser Zeit die Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Betroffenen festigen wird und der Betroffene Vertrauen zum Beschwerdeführer aufbauen, sein Umfeld und seine Wohnung kennenlernen und den Beschwerdeführer als weitere Bezugsperson wahrnehmen kann, bevor ab 1. Oktober 2025 alle zwei Wochen eine Übernachtung des Betroffenen beim Beschwerdeführer stattfindet. Mit den wöchentlich stattfindenden Kontakten wird die Entwicklung einer nahen Vater-Kind-Beziehung durchaus auch ohne Übernachtung gewährleistet.