Um sicherzustellen, dass der Übergang zwischen den begleiteten und unbegleiteten Besuchen im Sinne des Kindswohls des Betroffenen liegt, ist die Beistandsperson aufzufordern, dem zuständigen Familiengericht bis zum 14. Dezember 2024 einen Verlaufsbericht über die begleiteten Besuche einzureichen und gegebenenfalls Anträge zur Abänderung des angeordneten Besuchsrechts zu stellen.