2. 2.1. In einer ersten Phase ab Rechtskraft des Entscheides bis 31. Dezember 2024 wird dem Vater zweimal im Monat unter Fachaufsicht des BBT Aargau ein begleitetes Besuchsrecht des gemeinsamen Sohnes, B._____, geboren am tt.mm. 2023, gewährt. 2.2. In einer zweiten Phase wird der Vater für neun Monate berechtigt erklärt, den gemeinsamen Sohn, B._____, geboren am tt.mm. 2023, jedes Wochenende jeweils einen Tag, Samstag oder Sonntag, von 10:00 Uhr – 18:00 Uhr, mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen.