" 1. Für den Betroffenen wird eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet, welche folgende Aufgabenbereiche umfasst: - die Eltern in ihrer Sorge um ihren Sohn B._____ mit Rat und Tat unterstützen; - zwischen den Eltern bei Differenzen vermitteln; - das begleitete Besuchsrecht im BBT Aargau zu organisieren und die Finanzierung sicherzustellen.