2.2. Die Verfahrensbeiständin wurde in ihrer Funktion als Rechtsanwältin mit der Aufgabe, den Beschwerdeführer in zwei familienrechtlichen Verfahren zu vertreten, eingesetzt (vgl. Entscheid des Familiengerichts Muri, Präsidium des Familiengerichts, vom 2. Dezember 2021 in KEMN.2021.267). Was ihre Entschädigung anbelangt, gehört sie damit zur Kategorie der Fachbeistände (Privatpersonen, welche wegen ihres besonderen Fachwissens für ein bestimmtes Geschäft mandatiert wurden, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Immobilientreuhänder). Die Entschädigung von Fachbeiständen erfolgt nach den branchenüblichen Ansätzen (§ 13 Abs. 3bis V KESR;