4.2. Der Entscheid des Familiengerichts Kulm vom 25. Mai 2023, womit der Schlussbericht für die Berichtsperiode vom 1. Februar 2021 bis tt.mm. 2022 genehmigt wurde (KEBK.2022.291), erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Im Genehmigungsentscheid wurde festgehalten, dass die Beiständin die Führung der Buchhaltung im Sinne einer freiwilligen Einkommens- und Vermögensverwaltung übernommen habe (act. 66 in KEMF.2022.37).