1.2. Auf Antrag der Beiständin vom 22. März 2016, die Einkommens- und Vermögensverwaltung sowie die Sicherstellung des Rechnungsverkehrs aus dem Aufgabenkatalog zu streichen, da die Betroffene in der Lage sei, dies mit gelegentlicher Unterstützung der Beiständin selbständig zu bewältigen, passte das Familiengericht Kulm mit Entscheid vom 21. April 2016 den Aufgabenkatalog der Beistandschaft wie folgt an (KEMN.2016.124):