3. 3.1. Gegen die ihnen in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheide vom 12. März 2024 reichten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Mai 2024 bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde ein.