7.2. Der Prozessbeistand des Betroffenen beantragt für die Beschwerdeverfahren in seiner Kostennote vom 15. Juli 2024 die Genehmigung und Auszahlung eines Honorars von Fr. 1'396.20 (inkl. Auslagen von Fr. 37.60 sowie MwSt. von Fr. 104.60). Das beantragte Honorar erscheint für die Aufwendungen in den vorliegenden Verfahren als angemessen und ist richterlich zu genehmigen. 7.3. Die Obergerichtskasse ist anzuweisen, dem Prozessbeistand des Betroffenen, Rechtsanwalt Dell'Olivo, […], für die obergerichtlichen Verfahren (XBE.2024.26 und XBE.2024.39) das richterlich genehmigte Honorar von Fr. 1'396.20 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu vergüten.