Auch die Zusammenarbeit der Schule mit der Beschwerdeführerin war sehr schwierig. Sie schaffte es auch nach mehrmaligem Erinnern nicht, den Betroffenen pünktlich zur Schule zu bringen. Die Beschwerdeführerin machte der Schule einen nervösen und verwirrten Eindruck. Abklärungsunterlagen zur angeblich von ihr behaupteten Hochbegabung des Betroffenen wurden von ihr trotz mehrmaligen Aufforderungen nicht vorgelegt und eine Abklärung des Betroffenen beim schulpsychologischen Dienst habe sie abgelehnt. Sie habe teilweise bedrohlich gewirkt und sei ausfällig geworden.