2.19. Mit Eingabe vom 10. Juli 2024 (Postaufgabe: 11. Juli 2024) nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Eingabe des Beistands vom 26. Juni 2024 sowie zur Eingabe des Prozessbeistands des Betroffenen vom 28. Juni 2024. 3. 3.1. Mit Schreiben vom 19. Juni 2024 (Postaufgabe: 25. Juni 2024) reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen die aufschiebende Wirkung des am 17. Juni 2024 ergangenen Entscheids (KEMN.2024.340/344) der Vorinstanz ein. Dazu wurde das Beschwerdeverfahren XBE.2024.39 eröffnet.