2. 2.1. Der Antrag der Kindsmutter auf Mandatsträgerwechsel wird abgewiesen. 2.2. Dem Beistand wird für seine Arbeit gedankt und er wird in seinem Amt bestätigt. 2.3. Dem Beistand wird aufgetragen, dem Familiengericht innert 20 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids die alte Ernennungsurkunde zu retournieren. 3. 3.1. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3.2. Die Kosten der Kindsvertretung gehen zulasten der Staatskasse und werden nach Eingang der Kostennote mit separater Verfügung festgelegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.