die (Wieder-)Beschulung des Betroffenen so rasch als möglich aufzugleisen; f) (vormals lit. d) die Kindsmutter und den mutmasslichen Kindsvater zu befähigen, in Bezug auf ihre Elternschaft miteinander zu kommunizieren; g) (vormals lit. e) die Besuchskontakte von B._____ mit seiner Mutter und dem Putativvater aufzugleisen, deren Umfang zu bestimmen und für eine angemessene Begleitung besorgt zu sein (sowie ggf. für die Finanzierung besorgt zu sein); h) (vormals lit. f) die Vaterschaft zu klären inklusive Vollmacht, bei Bedarf einen entsprechenden Prozess anzuheben; i) (vormals lit.