2. 2.1. Gegen diesen Entscheid im Dispositiv liess die Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin H._____, […], mit Eingabe vom 10. Mai 2024 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau erheben und -5- gleichzeitig die Mandatsniederlegung ihrer Rechtsvertreterin mitteilen. Die Beschwerdeführerin beantragte folgendes: