c) die (Wieder-)Beschulung des Betroffenen so rasch als möglich aufzugleisen; d) die Kindsmutter und den mutmasslichen Kindsvater zu befähigen, in Bezug auf ihre Elternschaft miteinander zu kommunizieren; e) Kontakte zwischen B._____ und dem mutmasslichen Kindsvater aufzugleisen und zu ermöglichen die Besuchskontakte von B._____ mit seiner Mutter und dem Putativvater aufzugleisen, deren Umfang zu bestimmen und für eine angemessene Begleitung besorgt zu sein (sowie ggf. für die Finanzierung besorgt zu sein);