1.2. B._____ wird bis auf Weiteres im Kinderheim F._____ platziert. 2. Der Putativvater wird berechtigt, B._____ so oft wie möglich zu besuchen oder auf Besuch zu nehmen. Die Besuche sollen mit dem Ziel der Wiederannäherung in einer ersten Phase (bis auf Weiteres) begleitet werden. Über den Umfang (Häufigkeit, Dauer und die Begleitung) dieser Besuche entscheidet der Beistand. Über den Wechsel in die zweite Phase (ohne Begleitung) entscheidet der Beistand.