3.2. Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde gegen die Anordnung einer Beistandschaft für die Betroffene im Wesentlichen vor, sie bräuchten keine Hilfe bei der Erziehung und Betreuung der Betroffenen, deren Zustand derzeit besser sei als zuvor. Im Zusammenhang mit dem Schulunterricht der Betroffenen bekämen sie von der Caritas während drei Tagen in der Woche persönliche Hilfe und auch von der katholischen Kirche R._____ erhielten sie Hilfe. Die Betroffene gehe ab August 2024 in die erste Klasse und werde sich mit ihren Bemühungen auf jeden Fall verbessern.