Die Eltern erkannten die Entwicklungsverzögerung der Betroffenen nicht in ihrer ganzen Tragweite und gefährdeten so ihr geistiges Wohl bzw. insbesondere ihre kognitive Entwicklung. So hätten die Eltern insbesondere die heilpädagogische Früherziehung gestoppt und Fördermassnahmen nicht umgesetzt. Die familiäre Belastung sei zudem seit der Geburt des vierten Kindes im Herbst 2023 weiter gestiegen und die Eltern würden dadurch noch weniger Zeit haben, sich um die Förderung der Betroffenen zu kümmern (vgl. angefochtener Entscheid, E. II, 3.2).