2. 2.1. Gegen diesen ihm am 9. April 2024 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. Mai 2024 -3- Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte sinngemäss die Aufhebung der errichteten Beistandschaft für die Betroffene.