2. Zum Beistand wird Herr H._____, […], ernannt und beauftragt: - die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 1 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - den ersten ordentlichen Bericht für die Periode bis 31. Januar 2026 bis spätestens am 30. April 2026 dem Familiengericht Baden einzureichen. 3. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. […]"