1.2. Nach einer Gefährdungsmeldung der Schule Q._____ vom 14. Dezember 2023 betreffend die älteste Tochter B._____ (act. 1 ff. in KEMN.2023.2200) eröffnete das Familiengericht Baden als Kindesschutzbehörde ein Verfahren zur Prüfung von Kindesschutzmassnahmen und hörte die Eltern in der Folge am 29. Januar 2024 persönlich an (act. 34 ff. in KEMN.2023.2200). Mit Entscheid vom 6. Februar 2024 erkannte das Familiengericht Baden (KEMN.2023.2200): " 1. Für die Betroffene wird eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet, welche folgende Aufgabenbereiche umfasst: