- die Betroffene und ihre Eltern bezüglich der praktischen Ausübung des Besuchsrechts und den Kontakten mit dem Vater beratend und unterstützend zu begleiten und bei auftretenden Problemen zu vermitteln; - das Besuchs- und Ferienrecht zu begleiten sowie zu überwachen und sofern nötig die weiteren Modalitäten der Kontakte mit den Eltern zu erarbeiten und sofern nötig festzulegen (z.B. Nachholen der Kontakte); - die Einhaltung der erteilten Weisungen zu überwachen.