Diese Weisung erscheint sinnvoll, da die Beiständin damit über das Wohlbefinden der Betroffenen im Bild bleibt und sie die Betroffene bei allfälligen Schwierigkeiten adäquat unterstützen kann. Sollte sich in den halbjährlichen Gesprächen seitens der Betroffenen ein Bedürfnis nach einem Austausch mit einer aussenstehenden und professionellen Fachperson zeigen oder sollten sich künftig Anhaltspunkte für ein Entwicklungsdefizit der Betroffenen ergeben, hat die Beiständin der Betroffenen entsprechende Fachstellen zu vermitteln und/oder eine psychologische Beratung in die Wege zu leiten.