Abgesehen von der fehlenden Notwendigkeit für eine Therapie besteht derzeit von Seiten der Betroffenen keine Bereitschaft, eine Beratung bei einer Fachperson für Kinder- und Jugendpsychologie in Anspruch zu nehmen. Zumindest in der Vergangenheit hat die Betroffene jegliche Gespräche mit Beiständen oder anderen Drittpersonen abgelehnt (vgl. Rechenschaftsbericht vom 1. Juni 2021, S. 2, in KEBK.2021.650 und Gesprächsnotiz der Kinderanhörung vom 8. Juni 2022 in KEMN.2022.817). Deshalb ist die angeordnete Weisung auch unter diesem Blickwinkel zum jetzigen Zeitpunkt wenig erfolgsversprechend.