ein Minimum eingeschränkt seien, wurde vom Beistand lediglich in seinem Rechenschaftsbericht vom 5. Juli 2023 für die Periode vom 1. Juni 2021 bis 30. Juni 2023 wiedergegeben (vgl. Rechenschaftsbericht vom 5. Juli 2023, S. 2, in KEBK.2023.771). Einen schriftlichen und detaillierten Bericht der Schule über die Betroffene wurde diesbezüglich nicht eingeholt. Die mündliche Rückmeldung der Schule gegenüber dem Beistand liegt denn auch schon einige Zeit zurück und gibt keinen aktuellen Eindruck der Betroffenen wieder. Daraus kann somit nicht auf psychologische oder psychische Probleme der Betroffenen geschlossen werden.