26). Obwohl der Loyalitätskonflikt vorliegend aufgrund des Elternkonflikts offensichtlich ist, ergeben sich aus den Akten keine Hinweise darauf, dass die Betroffene infolgedessen aus psychologischer oder psychiatrischer Sicht in ihrer Entwicklung gefährdet wäre. Die Rückmeldung der Schule, wonach die Betroffene in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung als verzögert eingestuft werden müsse und der Eindruck bestehe, dass sie von der Beschwerdeführerin überbehütet werde und daher viele soziale Kontakte der Betroffenen auf -8-