Beim Vater wolle sie nicht übernachten. Am Freitag sei sie etwa eine Stunde mit ihm zusammen, da sie jeweils noch Hausaufgaben machen müsse, gehe sie selbst wieder in die Wohnung zurück und werde nicht von der Mutter "raufbestellt". Ausserdem habe sie auch noch viele Kolleginnen, mit denen sie was unternehmen möchte und hätte dafür [für Übernachtungen] gar keine Zeit (act. 22 ff.; vgl. auch Gesprächsnotiz der Kinderanhörung vom 8. Juni 2022 in KEMN.2022.817). Der Vater bestätigte ebenfalls, dass regelmässig ein kurzer Kontakt am Freitag und manchmal auch am Samstag stattfinde (act. 32 ff.). -7-