Das Besuchsrecht wurde in der Vergangenheit nicht wie angeordnet umgesetzt und der elterliche Konflikt beeinträchtigte den ungezwungenen Kontakt zwischen der Betroffenen und ihrem Vater. Allerdings findet ein – wenn auch zeitlich eingeschränkter – Kontakt zwischen dem Vater und der Betroffenen statt. In der Vergangenheit sowie anlässlich der jüngsten Kinderanhörung vom 20. November 2023 führte die Betroffene aus, sie sehe ihren Vater eigentlich sehr regelmässig. Er komme immer jeden zweiten Freitag vorbei. Manchmal sähen sie sich dann auch noch am Samstag, wenn sie mit ihm einkaufen wolle. Beim Vater wolle sie nicht übernachten.