Die Betroffene stehe nicht unter dem "Einfluss" der Mutter, sondern zeige klar, dass sie sich nicht zum Spielball ihrer Eltern machen lasse. Die angefochtene Weisung sei für die Gestaltung des persönlichen Verkehrs zwischen dem Vater und der Betroffenen nicht geeignet. Der persönliche Verkehr zwischen dem Vater und der Betroffenen sei in den letzten Jahren so erfolgt, wie es dem Bedürfnis des Vaters und der Betroffenen entsprochen habe. Die Betroffene und der Vater würden sich seit dem 27. Januar 2024 jeden zweiten Samstag sehen. Bis heute habe der Vater der Betroffenen nicht erzählt, dass er wieder verheiratet sei oder mit wem er verheiratet sei.